Q&A: EU-Pauschalreiserichtlinie
20 Jan 2021
by Antje Pflug
Die EU-Pauschalreiserichtlinie gilt bereits seit 1.7.2018. Nach einiger Aufregung ist bei vielen Betrieben in Vergessenheit geraten, unter welchen Bedingungen ein Hotel zum Reiseveranstalter wird, und was dann zu beachten ist. Hier eine kleine Auffrischung.
Rechtliches | Hintergrund
Definitionen: Reiseleistungen, touristische Leistungen und Pauschalreisen
Die Pauschalreise-Richtlinie definiert 4 Arten von Reiseleistungen:
1. Beherbergung
2. Beförderung
3. Vermietung von KfZ oder Krafträdern
4. Sonstige touristische LeistungenZahlenfolge
Die folgenden Kombinationen aus 2 Reiseleistungen sind generell eine Pauschalreise:
1. Beherbergung + Beförderung
2. Beherbergung + Vermietung von KfZ oder Krafträdern
Das Hotel wird weiterhin zum Pauschalreise-Veranstalter, wenn:
es zusätzlich zur Beherbergung mindestens eine sonstige touristische Leistung anbietet und
die sonstige touristische Leistung mindestens 25 % des Gesamtwertes ausmacht oder
ein wesentliches Merkmal der Reise ist oder als solche beworben wurde
und die sonstige touristische Leistung VOR ERBRINGUNG der Beherbergung ausgewählt wurde.
Das gilt seit dem 1.7.2018 für
im Voraus vom "Veranstalter" festgelegte Kombinationen (also Packages, Arrangements) und
Kombinationen, die entsprechend der Auswahl des Reisenden in einem Vertrag zusammengestellt werden (Zimmerbuchung mit Enhancements, Warenkorb).
Bitte beachten Sie den Unterschied zwischen "Wesensmäßigen Bestandteilen der Beherbergung" (diese können Sie weiterhin kombinieren, ohne dass eine Pauschalreise entsteht), und "Sonstigen touristischen Leistungen" (diese führen ggf. zur Pauschalreise).
Wesensmäßige Bestandteile der Beherbergung
Verpflegung (FR, HP)
WLAN
Parkplatz
Eintritt zum Wellnessbereich
Late Check-Out
Shuttle-Service (Bahnhof, Flughafen)
Sonstige touristische Leistungen:
„Besondere Gourmetmenüs“, Weihnachtsdinner
Massagen und andere Wellnessanwendungen
Hund (!)
Fahrradverleih
Kinderbetreuung
Tickets z.B. Stadtrundfahrt, Theater
Next steps: Eigene Angebote und Versicherungen checken
Die gute Nachricht zuerst: Es ist weder verboten noch strafbar, Reiseveranstalter zu sein. Bitte beachten Sie lediglich die notwendigen Änderungen bei Versicherungen und Buchungsabläufen.
Lesen Sie hier im User-Guide im Detail, welche versicherungsrechtlichen Schritte zu beachten sind und wie Sie Ihre Booking Engine gesetzeskonform aktualisieren.
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