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HotelNetSolutions: Fragen & Antworten bei der PSD2 für Hotels

Die Schonfrist ist vorbei. Obwohl das Gesetz zur neuen Zahlungsdiensterichtlinie bereits 2019 in Kraft getreten ist, blieb eine Nicht-Einhaltung bis zum 31.12.2020 straffrei. Allen Hoteliers, die bisher noch nicht nachgerüstet haben, beantworten wir – mit der Unterstützung von SIX Payment Services und meiner Kollegin Juliane aus dem technischen Support – noch einmal alle wichtigen Fragen im Überblick.

Was ist PSD2?

PSD2 = Payment Services Directive2
Die PSD2 ist eine EU-Zahlungsdiensterichtlinie, die die Sicherheit im Zahlungsverkehr erhöhen und den Verbraucher schützen soll.

Was ist SCA?

SCA = Strong Customer Authentification (Starke Kunden Authentifizierung)
Bei einer Online-Transaktion muss der Käufer bestätigen, dass er wirklich die Berechtigung hat, mit dem angegeben Zahlungsmittel Einkäufe zu tätigen. Dafür werden verschiedene persönliche Indikatoren abgefragt, die nur der Käufer wissen, vorweisen oder haben kann.
Zwei der drei nachfolgenden Bereiche müssen abgedeckt werden.

Wissen:

  • Passwort
  • Pin
  • Geheimfrage
  • Zahlenfolge

Besitz:

  • Mobiltelefon
  • Token
  • Smartcard
  • Wearable Geräte

Persönliches:

  • Fingerabdruck
  • Stimmerkennung
  • Iriserkennung
  • Gesichtserkennung

Muss ich mit einem Payment Service Provider zusammenarbeiten?

Ja, das müssen Sie. Neben SIX Payment Services stehen Ihnen über HotelNetSolutions noch weitere Anbieter zur Verfügung. Sprechen Sie uns gerne an.

Welche Vorteile entstehen durch das neue Gesetz?

  • weniger Abbrüche
  • weniger Betrug
  • weniger Ablehnungen
  • deutliche Vereinfachung des Zahlvorgangs
  • vollständige Integration in E-Shops

Welche Ausnahmen gibt es?

  • anonyme Prepaidkarten
  • MoTo-Transaktionen (Mail Order Telephone Order): Dazu benötigen Sie einen MoTo-Vertrag. Achtung! Da das Hotel die Daten eingibt, gibt es hier keine Haftungsumkehr.
  • Interregionale Transaktionen: Karte kommt von einem Land außerhalb der EU.
  • MIT – Merchant initiated Transaction: Vom Zahlungsempfänger (also dem Hotel) initiierte Transaktionen.
  • Kleinbeträge bis – aktuell – max. 30 Euro
  • Wiederkehrende Zahlungen: Dies gilt ab der zweiten Transaktion. Typischerweise sind dies Abos.
  • Transaktionsrisikoanalyse: Diese muss vom Hotel gemacht werden, dann kann der Schwellenwert erhöht werden.
  • Händler Whitelisting: Dies kann bspw. bei Gästen vorgenommen werden, die regelmäßig bei Ihnen übernachten.

Was passiert nach Ablauf der Schonfrist ab 01.01.2021?

  • höhere Ablehnungsrate
  • kompliziertere Verwaltung von Stornierungen und „No-Shows“
  • Sperrung von Auszahlungen durch den Zahlungsdienstleister

Was genau bedeutet das im Detail?

Buchung über ein Portal

  • Nicht stornierbare Rate: SCA muss vom Buchungsportal abgewickelt werden.
  • Stornierbare Rate: Zahlung beim Check-In oder via MoTo (ACHTUNG: keine Haftungsumkehr!).

Buchung über die eigene Website

  • Nicht stornierbare Rate: SCA muss über die Buchungsmaske abgewickelt werden.
  • Stornierbare Rate: Zahlung beim Check-In oder via MoTo (ACHTUNG: keine Haftungsumkehr!).

Telefonische Buchung oder Buchung per E-Mail

  • Buchung via Bezahllink: SCA wird vom Payment Service Provider abgewickelt.
  • Manuelle Buchung der Zahlung über virtuelles MoTo-Terminal.

Verzögerte Zahlungen/MIT (Merchant Initiated Transaction)

  • Hierfür werden gespeicherte Karten genutzt, SCA wird (ab der 2. Transaktion) nicht benötigt.
  • SCA muss bei der Speicherung der Kartendaten durchgeführt werden (z.B. via Buchungsmaske oder Bezahllink).

Zahlung bei Abreise

  • Abwicklung über MIT-Transaktion (ab der. 2. Transaktion möglich).
  • Autorisierung erfolgt durch den Gast vor Ort.

Zahlung nach Abreise

  • Abwicklung über MIT-Transaktion (ab der. 2. Transaktion möglich).
  • Vorautorisierung beim Check-In (Übernachtung zzgl. Nebenleistungen), während der Gast dabei ist.

Zusammenfassung

  • Besseres Kundenerlebnis
  • Steigerung der tatsächlichen Buchungen
  • Weniger Ablehnungen und Abbrüche
  • Vollständige Integration in Ihre Buchungsmaschine, WebShops und Apps
  • Intelligente Betrugserkennung

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Sie benötigen weitere Beratung? Gerne stellen wir den Kontakt zu Ihrem gewünschten Payments Service Provider her.

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