Mehr Gäste erreichen – mit einer barrierefreien Website
Barrierefreiheit ist kein Randthema – sie betrifft uns alle: 10 % der Menschen sind auf sie angewiesen, 40 % benötigen sie in bestimmten Situationen, und 100 % profitieren davon. Mit dem neuen Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das am 28. Juni 2025 in Kraft tritt, werden barrierefreie digitale Angebote verpflichtend – auch für die Hotellerie. Doch was bedeutet das konkret für Hotels? Welche Anforderungen müssen Webseiten und Buchungsstrecken künftig erfüllen – und wie setzen Sie das am besten um?
Was bedeutet das BFSG für Hotels?
Hotels, die online buchbare Angebote, digitale Gästeservices oder Dienstleistungen auf ihrer Website anbieten, sind verpflichtet, diese barrierefrei zugänglich zu machen. Dazu gehören:
- die Hotelwebsite
- die Onlinebuchungsmaske
- der Gutscheinverkauf
- der Zahlungsprozess
- der Kundenservice via Chat oder Formular
- und selbst der Cookie-Banner
Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden und unter 2 Millionen Euro Jahresumsatz sind grundsätzlich ausgenommen – es sei denn, eine barrierefreie Umsetzung ist ohne unverhältnismäßige Belastung möglich.
Was Hotels tun müssen, um barrierefrei zu sein?

1. Strukturierte, klar verständliche Inhalte
- Verwenden Sie übersichtliche Seitenlayouts mit logischer Gliederung.
- Verzichten Sie auf Fachjargon oder unnötig komplexe Formulierungen.
- Nutzen Sie leicht verständliche Sprache, besonders bei Beschreibungen, AGB, Zahlungsbedingungen oder FAQs.
2. Alternative Inhalte bereitstellen
- Alt-Texte für Bilder – damit auch Gäste mit Sehbeeinträchtigungen verstehen, was dargestellt wird.
- Transkripte und Untertitel für Videos – besonders relevant bei Imagevideos oder Anleitungen.
- Textbeschreibungen für Icons und Symbole – auch Buttons wie „Zur Buchung“ sollten beschriftet sein.
3. Barrierefreie Navigation und Steuerung
- Die Website und Buchungsmaske müssen komplett mit der Tastatur bedienbar sein.
- Kontraste und Schriftgrößen müssen auch für Menschen mit Sehschwächen geeignet sein.
- Keine flackernden Inhalte oder sich automatisch bewegenden Elemente – sie können epileptische Anfälle oder Unbehagen auslösen.
4. Technische Umsetzung und Kompatibilität
- Ihre Website muss mit Screenreadern kompatibel sein.
- HTML-Strukturen sollten semantisch korrekt aufgebaut sein (z. B. klare Überschriften-Hierarchie).
- Formulare (z. B. Buchungsfelder, Kontaktformulare) sollten beschriftet und barrierefrei ausfüllbar sein.
5. Barrierefreiheit dokumentieren
- Hotels sollten eine Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit bereitstellen (z. B. im Footer), in der beschrieben wird, welche Maßnahmen umgesetzt wurden und wo noch Nachbesserungsbedarf besteht.
Zudem muss ein Feedbackmechanismus eingerichtet sein, über den Nutzer Probleme melden können.
OnePageBooking ist bereit – 5 wie 6.

Mit der Einführung von OnePageBooking 6 haben wir bereits viele zentrale Anforderungen des BFSG berücksichtigt. Alle weiteren gesetzlichen Anforderungen werden für OnePageBooking 6, OnePageBooking 5, VoucherBooking 3, Voucher Booking 2 und Multi Property umgesetzt. Die OnePageBooking 4, OnePageBooking 3 und VoucherBooking 1 sind nicht BFSG-konform und entsprechen somit nicht den gesetzlichen Anforderungen. Selbstverständlich haben wir auch hier eine Lösung für Sie. Sprechen Sie uns gerne an.
Warum jetzt handeln?
Das BFSG kommt – und mit ihm die Pflicht zur digitalen Barrierefreiheit. Aber anstatt das Thema als reine Pflicht zu sehen, lohnt es sich, den Mehrwert für Ihre Gäste und Ihre Marke zu erkennen: Barrierefreiheit schafft Vertrauen, baut Hürden ab und erweitert Ihre Zielgruppe.